Spitzelsteuersatz

Im law blog findet sich ein Beitrag über einen Artikel des Handelsblattes, nach dem deutsche Spitzel in den Genuß eines speziellen Steuersatzes von nur zehn Prozent kommen.

Begründung: V-Leute könnten für ihre Tätigkeit – im Gegensatz zu Arbeitnehmern – keinen pauschalen Steuervorteil geltend machen.
(Quelle)

Udo Vetter bemerkt dazu in seinem law blog süffisant:

Anscheinend traut die Regierung dem Steuergeheimnis wenig zu, das die Finanzämter zu beachten haben.
(Quelle)

Ich meine dazu: wir haben es hier mit einem vorbildlichen Steuermodell zu tun. Wenn bei den Spitzeln nach Abzug von Steuervorteil und Pipapo nur noch pauschal zehn Prozent Einkommenssteuer übrigbleiben, warum sollte man das nicht einfach bei allen Lohn- oder Einkommensteuerpflichtigen so anwenden? Die Steuererklärung würde dadurch radikal vereinfacht und Schlupflöcher geschlossen.
Mir fällt dazu gerade noch ein, daß ein Anwalt für Steuerrecht einmal erzählte, sechzig (in Worten: 60!) Prozent der weltweiten Steuergesetzliteratur kämen allein aus Deutschland…

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