In diesem Telepolis-Artikel behauptet ein Justiziar des Südwestrundfunks, da?? von der ab 2007 auf alle Internet-Computer ausgedehnten Fernsehgebührenpflicht auch angemietete, in einem Provider-Rechenzentrum aufgestellte Webserver gebührenpflichtig würden.
“Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, zu Telepolis” (Quelle)
Der Webserver Provider 1&1 sieht das anders, letztendlich werden diese Frage wohl Gerichte klären müssen.
Ich warte ja darauf, da?? das Radioprogramm auch ins Telephonnetz eingespeist wird, damit endlich Telephone rundfunkgebührenpflichtig werden. Und da?? Motorrasenmäher zu anmeldepflichtigen Kraftfahrzeugen erklärt werden, die haben schlie??lich Räder und einen Motor und die lassen sich ja leicht verbinden, wenn sie nicht sowieso schon Radantrieb haben. Ja da würden sich das Steuersäckel und die Versicherungswirtschaft freuen. Die Rasenflächen mü??ten dann natürlich mit (gebührenpflichtigen) Verkehrsschildern ausgestattet werden. Dann wäre da noch die Vergnügungssteuer auf Waschmaschinen, da man damit Karussell fahren kann. Und jede Kerze mü??te regelmä??ig vom Schornsteinfeger gereinigt werden. Und Feuerzeuge zur Abgasuntersuchung. Aber ich will nicht übertreiben, eine allgemeine Fernsehpflicht würde als nächster Schritt erstmal reichen.